Freie Wähler
Stadt Zwickau

Info

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Sehr geehrte  Bürger und Bürgerinnen von Zwickau, werte Wähler, Freunde und Sympathisanten  der Freien Wähler, 

nachdem sich nun vermehrt in unserem Gästebuch Eintragungen bezüglich der Teilnahme von Herrn Gerisch bei den Landtagswahlen befinden, ist es an der Zeit einige klärende Worte dazu zu äußern. 

1.      Ja, es ist wahr, Herr Gerisch ist immer noch Mitglied der Freien Wähler in Zwickau. Da der Begriff Freier Wähler nicht geschützt ist, kann der Landesverband nichts dagegen tun.

2.      Nein, eine Unterstützung erfolgt nicht. Der Landesverband der FREIEN WÄHLER hat selbst einen Kandidaten bestimmt und bei der Wahl angemeldet. Unabhängig von der Partei Freie  
   Sachsen. 

3.      Über eine Vergangenheit bei der SED bzw. CDU ist uns nichts bekannt. Genauere Informationen würden uns weiterhelfen. Doch leider sind die Einträge meistens anonym und eine 
   Beantwortung bzw. Klarstellung des Sachverhaltes war leider deshalb nicht möglich. 

4.      Diese Internetseite der Freien Wähler in Zwickau wurde ausschließlich durch mich, Herrn Carol Forster erstellt, da für die Freien Wähler keinerlei Informationen zur Verfügung standen. 
   Für  Anregungen und Tipps, für Meinungen im Guten und Schlechten bin ich offen und werde das auch versuchen einzupflegen.   

5.      Nun noch mal zum Wahlkampf bzw. der Situation in der Stadt Zwickau. Es gibt und wird weiterhin die FREIEN WÄHLER in Zwickau geben. Zurzeit als Fraktion mit der FDP im 
   Stadtrat. Eine Änderung des Fraktionsnamens wird erfolgen, aber zuerst mussten die rechtlichen Gesichtspunkte bei der Namensgebung geklärt werden. 

6.      Auch in dieser Amtsperiode werden die 2 verbliebenen Stadträte der FREIEN WÄHLER für die Belange der Bürger von Zwickau da sein und es sollte sich niemand scheuen, uns als 
   Sprachrohr zu  nutzen. 

Ich hoffe, mit den o.g. Argumenten ein wenig die Gemüter beschwichtigt zu haben. Ich bin jederzeit bereit, mich mit Einträgen im Gästebuch zu befassen. Doch, gebt mir dazu auch die Gelegenheit. Bloße Kritik, ohne dem Gegenüber die Chance zur Rechtfertigung zu geben, ist nicht fair.

Nehmt mich beim Wort und  last uns versuchen, kritisch und mit Sachverstand die Belange der Stadt Zwickau anzugehen. 

Carol Forster

FREIER WÄHLER
Stadtrat Freie Wähler Zwickau
Platz der Einheit 8
08058 Zwickau
Tel:      037604/2587

Fax:     037604/4392
Mobil:  0177/3677837

 


Stadtrat der Stadt Zwickau

3. Wahlperiode

Antrag der Fraktionen   Freie Wähler / SPD/Grüne und AG Zwickau zur Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2009 gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäfts-ordnung des Stadtrates  

Betreff: 1. Änderungsverordnung zur Parkgebührenordnung der Stadt Zwickau 

Der Stadtrat möge beschließen;  

1. Der Stadtrat der Stadt Zwickau beschließt folgende Änderungsverordnung zur Parkgebührenordnung:

§ 1
Der § 3 „Bewirtschaftungszeit“ erhält folgende Fassung:
Die Bewirtschaftungszeit wird werktags
in der Zone I von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, 
in der Zone II von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, 
in der Zone III von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt.

§ 2
Der § 4 „Höhe der Parkgebühren“ erhält in Abs. 1 folgende Fassung:
Parkzone I:  
bis zu 30 Minuten kostenfrei 
danach 0,50 € pro angefangene halbe Stunde
ab 120 Minuten Tagesgebühr 8 €
Parkzone II:  
bis zu 30 Minuten kostenfrei 
danach 0,40 € pro angefangene halbe Stunde
ab 240 Minuten Tagesgebühr 4 €

Parkzone III: 
bis zu 30 Minuten kostenfrei 
danach 0,25 € pro angefangene halbe Stunde
ab 180 Minuten Tagesgebühr 2 €
In die Parkzone III wird für Großflächen eine Tagesgebühr in Höhe von 1,00 € aufgenommen.

§ 3
Diese Änderungsverordnung tritt nach öffentlicher Bekanntgabe in Kraft.

2. Die Deckung der Mindereinnahmenerfolgt über Minderausgaben in der Haushaltsstelle 06000.54100 Heizung, Energie Verwaltungsgebäude in Höhe von 50.000 Euro, in den Haushaltsstellen 21110 - 21190.54100 Heizung, Energie Grundschulen in Höhe von 20.000 Euro und in den Haushaltsstellen 22510 - 22550.54100 Heizung, Energie Mittelschulen in Höhe von 5.000 Euro.

Begründung: 

Erfolgt mündlich.

Fraktionen 

AG Zwickau    SPD/Grüne    Freie Wähler

Gabriele Friedrich   Jens Heinzig    Thomas Gerich

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Eingegangen am: ..............................

Drucks.-Nr.: .......................................

 


Doppik
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten.
Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts besteht erheblicher Informationsbedarf der Kommunen im Freistaat Sachsen. 

Der Kreisverband der Freien Wähler Zwickau steht kommunalen Mandatsträgern, Mitgliedern und interessierten Bürgern für Fragen zur Verfügung.
Gerne organisiert der Kreisverband nach Absprache auch Seminare und Schulungen zum Thema Doppik. 

Was ist Doppik?
Doppik" ist ein Kunstwort und steht für "doppelte Buchführung in Konten". Gemeint ist der Buchführungsstil, der als kaufmännische Rechnungslegung in der freien Wirtschaft praktiziert wird.
Kern der Doppik ist die doppelte Buchung sämtlicher Geschäftsvorgänge auf zwei Konten, jeweils als "Soll" an "Haben". Es werden dadurch - anders als bei der bisherigen, kameralistischen Buchführung - nicht nur Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge festgehalten, sondern auch Schulden, Güter und Außenstände. Das Ziel ist es, alle Geschäftsvorfälle zeitnah und umfassend so zu dokumentieren, dass automatisch ein Überblick über den betriebswirtschaftlichen Erfolg (Gewinn oder Verlust) und auch über den Vermögens- und Verbindlichkeitsstand entsteht.

Der Jahresabschluss
Einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, wird Bilanz gezogen. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem erläuternden Anhang, einem Lagebericht, der die Ergebnisse in Hinblick auf die Zukunft interpretiert, und verschiedenen Aufstellungen zur Herkunft und Verwendung der Mittel (sog. Spiegel).

Die Bilanz
Die Bilanz besteht aus der Betrachtung der Vermögens- und Schuldenwerte an einem Stichtag. Die Vermögenswerte werden auf der "Aktiva-Seite" ausgewiesen (Vermögensverwendung). Die Verbindlichkeitswerte, also die Schulden, werden parallel auf der "Passiv-Seite" (Vermögensherkunft) ausgewiesen. Die Aktivseite umfasst insbesondere Wirtschaftsgüter und das "flüssige" Vermögen, Umlaufvermögen genannt. Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital auch das Fremdkapital, also Kredite. Unter dem Strich müssen Aktiv- und Passivseite den gleichen Betrag zeigen.
An der Bilanz lässt sich die Differenz zwischen den Vermögenswerten des Vorjahrs und des aktuellen Jahres ablesen. Sie zeigt also an, ob der Gesamtwert der Organisation zu- oder abgenommen hat.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Ergebnisrechnung genannt), ist die Gegenüberstellung der erwirtschafteten Erträge und der dafür benötigten Aufwendungen. Die Differenz zwischen den beiden wird dann je nach Vorzeichen als Gewinn oder Verlust bezeichnet.
Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahres spiegelt sich in der entsprechenden Vermögensveränderung beim Eigenkapital wider - ein zusätzliches Kontrollmoment bei der doppelten Buchführung, der hilft Fehler auszuschließen.

Sind Sie an Informationsveranstaltungen zum Thema Doppik interessiert? 
Dann wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Kreisverbandes der Freien Wähler.


 

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